Solarenergie und KEV
Im Parlament ist derzeit eine Neuauflage der KEV in Diskussion. In der Presse wird berichtet, dass im Gegensatz zu den anderen erneuerbaren Energien für Photovoltaikanlagen eine Begrenzung angedacht ist. Gleichzeitig soll der Förderbeitrag insgesamt verdoppelt werden. Bis Mitte 2010 wird um dieses Thema ein grosses politisches Ringen, stattfinden. Swissolar wird sich zu Wort melden. Unterstützen Sie uns dabei.
Was ist die KEV?
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist das wichtigste Instrument zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien. Mit ihr soll das Ziel erreicht werden, das sich Bundesrat und Parlament für den Strom aus erneuerbaren Quellen gesetzt haben: Sie wollen die Produktion aus kleinen Wasserkraftwerken, Windturbinen, Solaranlagen, Biomasse und Erdwärme bis 2030 um 10 Prozent des heutigen Stromverbrauchs steigern.
Die gesetzliche Grundlage für dieses Förderinstrument bildet das am 23. März 2007 im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) revidierte Energiegesetz (EnG). Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden (GWh) zu erhöhen. Es enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Jährlich sollen dafür rund 247 Millionen Franken für die Abgeltung der Differenz zwischen der Vergütung und dem Marktpreis zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden durch einen Zuschlag von maximal 0.6 Rappen pro verkaufte Kilowattstunde Strom generiert.
Informationen des Bundesamts für Energie zur KEV.